AGB’s

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und der Firma Shams Immobilien GmbH (im Folgenden „Shams Immobilien“), unter der Marke „Munich Finest Apartments“. Jeder Kunde erkennt mit der Reservierungsanmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen an.

Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Shams Immobilien ausdrücklich in Textform anerkannt.

1. Buchung

Vertragsbeziehungen, Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von Shams Immobilien ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zwischen Shams Immobilien und dem Kunden zustande.
(2) Sie können Ihre Buchung Telefonisch, schriftlich oder online (https://munich-finest-apartments.com, Buchungskanäle wie Booking.com etc.) für eines unserer Apartments tätigen. Sie erhalten dabei eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.

(3) Vertragspartner sind Shams Immobilien und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er Shams Immobilien gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Shams Immobilien eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Shams Immobilien zu zahlen. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich Shams Immobilien das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.

(5) Der geltende bzw. vereinbarte Preis ist wie folgt zu entrichten:

Der Kunde hat innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss 20 % des Mietpreises als Anzahlung zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss zu zahlen.

(6) Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Apartments sowie dessen Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung von Shams Immobilien in Textform.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Shams Immobilien aufrechnen.

2. Leistungen und Preise

Die ausgewiesenen Preise sind Tagespreise für das Mietobjekt einschließlich Mobiliar, Energieverbrauch und Gebrauchsgegenständen. Etwaige zahlungspflichtige Sonder- und Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche) werden gesondert ausgewiesen.

3. Leistungs- und Preisänderungen

(1) Die Beschreibung der Mietobjekte und die Preisinformationen sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt worden. Es kann vorkommen, dass es zu Preis- oder Leistungsänderungen kommt. Sollten Differenzen zwischen Homepage, Angebot und der Reservierungsbestätigung auftreten, gelten die Vereinbarungen auf der Reservierungsbestätigung. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- und Rechenfehlern, bleibt vorbehalten.

(2) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich Shams Immobilien das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.

4. An- und Abreise, Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Ankunftszeit mitzuteilen. Die Anreise sollte zwischen 15 Uhr und spätestens 24.00 Uhr erfolgen. Sollte der Kunde später als 24.00 Uhr anreisen, muss er Shams Immobilien rechtzeitig darüber informieren. Die Kontaktdetails von Shams Immobilien sind auf der Buchungsbestätigung zu finden.

(2) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat Shams Immobilien das Recht, gebuchte Zimmer nach 24.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Shams Immobilien steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

(3) Ist der Kunde infolge von Stau, Wetter etc. verhindert und kann er das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, entbindet dies den Kunden grundsätzlich nicht von der Zahlung des Mietpreises abzüglich ersparter Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn er das Mietobjekt vorzeitig verlässt.

(4) Die Abreise hat bis spätestens bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Danach kann Shams Immobilien über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Mietobjekts einen weiteren Tag für das Mietobjekt in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es frei, Shams Immobilien nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

5. Stornierung durch den Kunden

 
(1) Der Kunde kann bis 30 Tage vor Anreisedatum von der Buchung zurücktreten. In diesem Fall hat Shams Immobilien Anspruch auf eine Entschädigungspauschale in Höhe von 30% des vertraglich vereinbarten Preises. Danach wird der volle vertraglich vereinbarte Preis fällig.

(2) Dem  Kunden steht der Nachweis frei, dass Shams Immobilien kein Schaden oder der Shams Immobilien entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

(3) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseausfallsversicherung.

6. Rücktrittsrechte von Shams Immobilien

(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 1 (5) verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Shams Immobilien gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist Shams Immobilien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(2) Ferner ist Shams Immobilien insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls

  • höhere Gewalt oder andere von Shams Immobilen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • Shams Immobilien begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Shams Immobilien in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Shams Immobilien zuzurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 1 (6) vorliegt;
  • ein Fall der Ziffer 4 (2) vorliegt;
  • Shams Immobilien von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von Shams Immobilien nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von Shams Immobilien gefährdet erscheinen;

(3) Shams Immobilien hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

(4) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

7. Pflichten des Kunden

(1) Bei Übernahme der Schlüsselkarte ist eine Kaution in der Höhe von EUR 400 pro Apartments per Kreditkarte zu hinterlegen. Bei der Abreise wird– unter Abzug etwaiger Kosten (z.B. aufgrund vom Kunden verursachten Schäden) – die Kaution wieder zurückerstattet.

(2) Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Babys inbegriffen). Zusätzliche Personen können von uns abgewiesen oder gesondert vor Ort verrechnet werden.

(3) Das Mietobjekt sowie sämtliche Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Rauchen und das Halten von Tieren in den Mietobjekten nicht gestattet, Der Kunde verpflichtet sich, Rücksicht auf Nachbarn und andere Gäste zu nehmen. Insbesondere sind die Ruhezeiten einzuhalten und störende Immissionen zu vermeiden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Kunden (und nicht in der Endreinigung inbegriffen).

(4) Verursacht der Kunde oder Mitbenutzer einen Schaden, ist dieser unverzüglich an Shams Immobilien in geeigneter Form zu melden. Der Kunde haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder mit seinem Einverständnis in das Mietobjekt gelassene Personen. Gleiches gilt, wenn das Mietobjekt aufgrund schuldhaft verursachter Schäden nicht an die Nachmieter übergeben werden kann.

(5) Etwaige Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.

8. Beanstandungen, Schadenersatzforderungen, Haftung

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.

(2) Sollte die vom Kunden gebuchte Apartment-Kategorie nicht zur Verfügung stehen, so wird Shams Immobilen dem Kunden ein Apartment einer anderen Kategorie anbieten und geleistete Mehrzahlungen zurückerstatten. Sollte der Kunde dies ablehnen, kann er von der Buchung kostenfrei zurücktreten.

(3) Ein Mangel ist unverzüglich zu melden. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel Shams Immobilien anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein.

(4) Shams Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens Shams Immobilien und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(5) Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer 8 (2) umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten von Shams Immobilien, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet Shams Immobilien nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Shams Immobilien. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

(7) Für eingebrachte Sachen haftet Shams Immobilien dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Shams Immobilien empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- -Safe Gebrauch zu machen.

(8) Soweit dem Kunden ein Stellplatz durch Shams Immobilien, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht von Shams Immobilien. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von Shams Immobilien abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet Shams Immobilien nicht, soweit Shams Immobilien, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  zu  vertreten  haben.  In  diesem  Falle  muss  der  Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks von Shams Immobilien gegenüber Shams Immobilien geltend gemacht werden.

(9) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Shams Immobilien übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Shams Immobilien ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

(10) Schadensersatzansprüche des  Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Shams Immobilien, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Shams Immobilien beruhen.

9. Internetzugang

In Appartements, welche über einen Internetzugang verfügen, wird ein kostenloser Zugang zum Internet angeboten. Shams Immobilien übernimmt keine Haftung für

  • die Funktion der Hardware,
  • die störungs- und unterbrechungsfreie Nutzung sowie
  • keine Gewährleistung für eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit.

Shams Immobilien behält sich das Recht vor, den Zugang zum Internet im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Auch besteht kein Anspruch auf Nutzung des Internets. Shams Immobilien steht es frei, den Zugang zum Internet jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Internets über den von Shams Immobilien zur Verfügung gestellten Zugang die geltenden Gesetze einzuhalten.

10. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Shams Immobilien.

(3) Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner von Shams Immobilien Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz von Shams Immobilien. Sofern der Vertragspartner Shams Immobilien keinen allgemeinen Gerichtsstand  im  Inland  hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Shams Immobilien. Shams Immobilien ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Shams Immobilien ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen  nicht  berührt.  Im  Übrigen  gelten  die  gesetzlichen Vorschriften.